Welches Finanzierungsmodell passt zu uns?

Eines ist klar: jedes Projektvorhaben ist individuell, und so gestaltet sich auch die Finanzierung immer etwas unterschiedlich.

Es gilt, verschiedene Bausteine clever zu kombinieren, auch mal ungewöhnliche Wege zu gehen - zum Beispiel eine Gemeinnützigkeit oder das Erbbaurecht als Optionen zu prüfen - und zugleich solide zu planen. Sich für diesen Prozess externe Unterstützung dazu zu holen, zahlt sich fast immer aus.

  • Über Finanzen entscheiden

    Um einfachere finanzielle Entscheidungen im Wohnprojekt zu treffen, empfehlen wir die Methode "Das 20-Minuten-Budget" als Orientierung. Sie ist von Heinz Feldmann entwickelt und stammt aus seinem "Praxishandbuch Leben in Gemeinschaft". Für wichtige Finanzentscheidungen sollte der Rat (externer) Expert*innen eingeholt werden. Bei schwierigen Situationen sollten zudem (externe) Moderator*innen/Mediator*innen hinzugezogen werden. Für beide Fälle finden Sie geeignete Expert*innen in unserer Berater*innen-Datenbank.

    Zur Methode "20-Minuten-Budget"

  • Querfinanzierung über einen gemeinnützigen Verein

    Wohnprojektträger sind in der Regel nicht gemeinnützig. Da die Akteur*innen in den Wohnprojekten aber oftmals auch gemeinnützige Zwecke verfolgen, ist es ggf. sinnvoll, zusätzlich einen gemeinnützigen Träger (z.B. Verein) zu gründen oder mit ins Boot zu nehmen. Das Zentralwerk in Dresden ist ein gelungenes Beispiel für diese Praxis.

    Zum Good Practice Beispiel Zentralwerk Dresden

  • Kauf oder Erbbaurecht?

    In der Finanzierung von Wohnprojekten spielt vor allem in attraktiven Ballungsräumen der Wert für den Grund und Boden eine herausgehobene Rolle. Ein Haus im Erbbaurecht zu übernehmen hat den Vorteil, dass das Wohnprojekt den Kaufpreis für den Boden nicht selbst aufbringen muss, trotzdem aber viele Freiheiten bei der Nutzung des Gebäudes hat. Wie das Erbbaurecht genauer funktioniert, erläutern wir auf einer Seite der Stiftung trias. In unserem Finanzplan kann der Unterschied zwischen Kauf und Erbbraurecht gegenübergestellt werden.​

    Mehr zum Erbbaurecht

    Zum Finanzplan (Excel Vorlage zum Download)

    Zum Finanzplan (OpenOffice Vorlage zum Download)