Matthias Gütschow hat Architektur in Braunschweig studiert. Seine Berufstätigkeit begann er vor über 25 Jahren mit Planungen von Baugemeinschaftsprojekten innerhalb der Tübinger Quartiersentwicklungen. Ab 2004 übernahm er die Entwicklung und Projektsteuerung von partizipativen Wohnprojekten. Vor 15 Jahren begann er mit der Beratung von Kommunen zur Quartiersentwicklung, zur Konzeptvergabe von Grundstücken und zur Etablierung von Wohnprojekten. Er wohnt und arbeitet in Tübingen.
Architektur für WohnprojekteWie die bauliche Gestaltung Gemeinschaft fördern kann

Einführung
Für die Architektur von Wohnprojekten sind – neben den Rahmenbedingungen von Bestandsgebäuden und Baugrundstücken – die individuellen Wohnvorstellungen der jeweiligen Projektgruppe ausschlaggebend: Soll eher konventionell in abgeschlossenen Wohnungen, in Wohngemeinschaften oder in Clusterwohnungen gelebt werden?
Wenn Förderungen in die Finanzierung einfließen sollen, sind die Wohnungsgrundrisse zusätzlich mit den Bedingungen der jeweiligen Förderbanken abzugleichen. Leider sind viele Programme nur auf den konventionellen Wohnungsbau ausgerichtet, so dass sich Projektgruppen dann diesen Vorgaben unterwerfen müssen.
Wohnungstypen, Gemeinschaft und Individualität
Für die Planung von Wohnungen und der gemeinschaftlichen Flächen sind auch folgende Fragen zu beantworten:
Wo wird das alltägliche Leben, die Begegnung stattfinden?
Wieviel Rückzugsmöglichkeit brauchen die einzelnen Bewohner*innen?
Welche gemeinschaftlichen Räume soll es geben? Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für kleine Projekte teurer ist, gemeinschaftliche Räume zu realisieren, da ihre Größe proportional zur Projektgröße wächst.
Können gemeinschaftliche Räume auch nur temporär genutzt werden, um sie so günstiger herstellen zu können? Oder ist das gewünschte Gästeapartment doch nur der Wohn- oder Bauwagen im Innenhof?
Die Freianlagen bieten, da sie deutlich kostengünstiger herzustellen sind, leichtere Umsetzungsmöglichkeiten für gemeinschaftliche Flächen: Ein gemeinschaftlicher Garten oder auch eine Vorzone vor dem Gebäudeeingang sind auf jeden Fall sehr gute Möglichkeiten mit sehr geringem Mehraufwand besondere Orte für das gemeinschaftliche Leben und Aktionen zu schaffen.
Gebäudeformen und -anordnung
Bestimmte Gebäudeformen wie das Laubenganggebäude oder das Atriumhaus werden eng mit dem gemeinschaftlichen Wohnprojekt verbunden. Der Laubengang oder das Atrium sind die gemeinsame Erschließungsfläche, von der alle Wohnungen erreichbar sind, meist mit einer zentrale Haupttreppe. Bei kleinen Wohnungen orientieren sich der Eingangsbereich, die Küche und das Bad zur Erschließungsfläche, alles kleine Räume, in denen sich wenig aufgehalten wird und kleine Fensteröffnungen möglich sind. Bei größeren Wohnungen müssen sich zwangsläufig auch Individualräume den Erschließungsflächen zuwenden, die größere Fensteröffnungen benötigen. Solche Anordnungen werden von vielen Bewohnenden als zu wenig intim empfunden, daher muss gut überlegt werden, wie solche Situationen vermieden werden können.
Baukörper um einen Erschließungshof herum können ebenfalls eine gute Gebäudeanordnung für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt sein. Bei dieser Anordnung kann die aufgezeigte Problematik sehr gut vermieden werden.
Wie die Gebäudeform oder -anordnung des Wohnprojektes letztendlich aussehen wird, wird neben den Vorstellungen der Gruppe auch maßgeblich vom Bestandgebäude, vom Baugrundstück und ihren jeweiligen Rahmenbedingungen geprägt werden.
Tipp: Beratung einholen
Da Bauprojekte zu realisieren komplex und teuer geworden ist, ist es sehr empfehlenswert, früh eine kompetente Beratung einzubeziehen.

Weil die Suche nach einem für ein Wohnprojekt geeignetes Objekt nicht einfach ist, sollte die Festlegung Bestandsgebäude oder Neubau nicht zu früh erfolgen und Offenheit bewahrt werden. Zu Beginn sollten die Ziele an Baustandard und Gemeinschaftsflächen nicht zu hoch gesteckt werden, da damit mehr Möglichkeiten bestehen bleiben, dass das Wohnprojekt realisiert wird.