Gemeinschaftseigentum, Einzeleigentum oder Miete?Eine kleine Projekt-Typologie nach der gewählten Eigentumsform

Wohnprojekte zur Miete
Darunter ist ein Wohnprojekt zu verstehen, in dem die Beteiligten Mietende sein möchten und die Verantwortung für den Bau oder die Renovierung eines Hauses (und damit auch für die Finanzierung) nicht in eigener Trägerschaft übernehmen möchten. Es wird deshalb eine Person oder Institution gesucht, die in das Projekt investiert. Das kann z.B. eine Genossenschaft (örtliche Wohnungsgenossenschaft, alternative Dachgenossenschaft), eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine vermögende Einzelperson sein. Die Gruppe schließt in dieser Projektform Einzelmietverträge mit der investierenden Person oder Institution ab, oder sie bildet einen Rechtsträger, der das gesamte Haus mietet, um danach an die Einzelparteien unterzuvermieten.
Das Wohnprojekt als eigenständiger Träger
Das Wohnprojekt wird als Genossenschaft, Verein oder in sonstiger Rechtsform gegründet. Das Wohnprojekt erhält dadurch einen eigenständigen Träger, der als juristische Person Bauherr und auch Eigentümer wird. Die Mitglieder der Gruppe sind in den Gremien des Trägers entsprechend vertreten.
Die Schaffung eines eigenständigen, aber gemeinschaftlichen Trägers bietet der Gruppe ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit: Selbstbestimmung, bauliche Entscheidungen, wirtschaftliche und soziale Gestaltung. Es erlegt ihr aber auch die vollständige Last der Verantwortung auf: Eigenkapital, Bauherrenrisiko, Finanzierung, Management des Hauses nach Einzug.
Wohnprojekte im Einzeleigentum
Die Beteiligten möchten selbstgenutztes Wohneigentum schaffen, sei es als Eigentümer*innen von Geschosswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Einzeleigentümer*innen von Einfamilien-(Reihen)Häusern. Durch das gemeinsame Planen und Bauen entstehen in der Regel erhebliche Kostenvorteile. Meistens haben die Gruppen den Wunsch, ihre Nachbarschaft aktiv zu gestalten. Sie schaffen häufig gemeinschaftliche Einrichtungen, durch die das gemeinschaftliche Wohnen auch räumlich Ausdruck findet. Im Bauprozess starten diese oft „Baugemeinschaften“ oder „Baugruppen“ genannten Vorhaben meist mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die sich nach Bildung des Eigentums auflöst. Es bedarf also einer Baufinanzierung für die Erstellung des Gebäudes, welche sukzessive durch die klassische, private Baufinanzierung der Wohnungsinhabenden abgelöst wird.
