Gemeinsam Wohnen von Jung und Alt im ehemaligen Karmelkloster Bonn-Pützchen
- Planungsbeginn: 1998
- Bezugsjahr: 2000
- Mitstreiter*innen gesucht: Nein
- Zielgruppe: Keine bestimmte Zielgruppe, Mehrgenerationenwohnen
Kurzbeschreibung
Das im Bonner Stadtteil Pützchen liegende und 300 Jahre alte Karmeliterkloster verlor 1998 seine Funktion als Klostergebäude. Die Architekten Fischer/von Kietzell kauften das ca. 11.000 m² große Gelände, um unter der Beteiligung von zukünftigen Bewohnern ein Generationenverbindendes Wohnprojekt zu realisieren: Nachbarschaftliche Gemeinschaft mit gegenseitiger Hilfe und gemeinsamer Freizeitgestaltung; Selbstbestimmung auch im Alter; Dialogfähigkeit und -bereitschaft innerhalb der Gemeinschaft.
Das Projekt

- Karmeliterstr. 1
53229 Bonn
Zielgruppen
- Keine bestimmte Zielgruppe
- Mehrgenerationenwohnen
Rechtsform
- Verein
- WEG
- Eigentümer/Investoren
Projekttyp
- Hausgemeinschaft (mit abgeschlossenen Wohnungen)
- Siedlungs-/Nachbarschaftsverbund (Häuser in enger Nachbarschaft)
Inhaltliche Merkmale
- Nachbarschaftliche Aktivitäten
- Gegenseitige Hilfe
- Wohnen und Arbeiten
- Ökologische Ausrichtung
Barrierefreiheit
- Treppenlift / Aufzug
- Barrierearm (DIN 18025)
Bewohner*innen
- Unter 20 Jahre: 31
- 20-60 Jahre: 57
- Über 60 Jahre: 36
Größen
- Grundstücksgröße: 11 m²
- Wohnfläche gesamt: 6 m²
- Anzahl Wohnungen: 63
- Gemeinschaftsraum: 67 m²
Gebäudeart
- Altbau
- Neubau
Gebäudetyp
- Mehrfamilienhaus/-häuser
- Reihenhaus/-häuser
Bauliche Merkmale
- Autofrei
- Besondere Freiraumgestaltung
- Neue Bodenversiegelung vermeiden
Lage
- Stadtrand
Infrastruktur
- ÖPNV-Haltestelle
- Einkaufsmöglichkeit
- Arzt
- Apotheke
- Grünanlagen
Förderungen
- Private Zuschüsse/Schenkungen
Finanzierungsanteile
- Private Darlehen
Zusätzliche Informationen
Mitglieder des Vereins informieren Interessenten über die Idee des gemeinsamen Wohnens und die historischen Gegebenheiten des Ortes und des ehemaligen Karmelklosters. Der Verein selbst vergibt oder vermittelt jedoch keine Wohnungen. Das hängt mit der Eigentumsstruktur im Wohnprojekt zusammen. Es gibt, neben den selbst bewohnten Eigentumswohnungen bzw. Reihenhäusern, auch wenige Mietwohnungen, die von den jeweiligen Eigentümern vergeben und vermietet werden. Hierbei gelten die üblichen Rechte und Pflichten eines Mietvertrags. So gesehen erübrigen sich Anfragen nach Wohnmöglichkeiten.




